Die Steuernummer ist mehr als ein notwendiges Übel. Sie dient zur Identifikation steuerpflichtiger Personen. Der Steuerpflichtige ist entweder eine juristische Person – also ein Betrieb, eine Genossenschaft oder ein Verein – oder eine natürliche Person, egal ob selbständig, freiberuflich oder angestellt. Unter der Steuernummer ist der Steuerpflichtige beim Finanzamt verzeichnet und alle steuerlichen Aktivitäten können somit nachvollzogen werden. Die Steuernummer sollte daher auf jeglicher Korrespondenz sowie Zahlungen, die ans Finanzamt ergehen, angeführt werden.
Wie komme ich zu einer Steuernummer?
Wer unternehmerisch tätig wird, muss das Finanzamt um die Zuteilung einer Steuernummer ersuchen. Die Unternehmensgründung beziehungsweise Betriebseröffnung muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Sie können sich beim Finanzamt für die Steuernummer persönlich registrieren (Ausweis nicht vergessen, dieser ist Pflicht!), die Nummer via FinanzOnline-Konto beantragen oder die Website des Finanzministeriums nutzen. Dort steht der dafür notwendige Fragebogen zum Download bereit. Im Fragebogen sind der voraussichtliche Umsatz und Gewinn für das Eröffnungsjahr sowie das Folgejahr anzugeben. Er sollte binnen zwei Wochen an das Finanzamt zurückgesendet werden. Ein Tipp: Füllen Sie den Fragebogen am besten mit Ihrem Buchhalter oder Steuerberater aus. Üblicherweise erhält jede Person genau eine eindeutige Steuernummer, allerdings gibt es auch Fälle, wo Personen mehrere Steuernummern bekommen (beispielsweise wenn verschiedene selbständige Tätigkeiten ausgeführt werden).
Das Abgabekonto
Das Finanzamt teilt dem Steuerpflichtigen schließlich seine Steuernummer mit und eröffnet ein so genanntes Abgabekonto. Dieses Konto ist analog einem einfachen Bankkonto. Darin werden alle Zahlungen, fälligen Abgaben und Gutschriften verbucht. Die Kontobewegungen können online über FinanzOnline eingesehen werden. Ebenso werden Sie wie bei einem Bankkonto über etwaige Bewegungen auf Ihrem Abgabekonto regelmäßig vom Finanzamt benachrichtigt.
Unterschied zu UID
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID)ist eine spezielle Steuernummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient. Verpflichtend benötigen Sie diese nur, wenn Sie (voraussichtlich) jeweils aktuelle Umsatzgrenzen übertreffen (werden). Falls Sie aber steuerpflichtige Leistungen an Unternehmer erbringen und/oder in Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Ausland treten, dann benötigen Sie defintiv eine UID. Sie wird ebenfalls mit einem Fragebogen beantragt und besteht aus dem Länderkennzeichen AT gefolgt von einem U und weiteren 8 Stellen (Zahlen). Die UID-Nummer ist notwendig für Ihre Rechnungsausstellung und zum Abzug von Vorsteuern aus an Sie gestellten Rechnungen.
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