Sie wollen sich selbstständig machen und wissen nicht so genau, worauf Sie dabei achten müssen? Wir haben einige wichtige Punkte zusammengetragen, die Ihnen den Start in die Welt der „Freien“ erleichtern sollen.
Die ersten Schritte der Selbstständigkeit
Wollen Sie nebenberuflich als Freelancer tätig sein, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag durchlesen und prüfen, ob dies möglich ist. Es kann sein, dass Ihr Dienstvertrag eine nebenberufliche Erwerbstätigkeit gar nicht erlaubt, oder es macht aus steuerlichen Gründen schlicht keinen Sinn. Wenn Sie sich für die hauptberufliche Selbständigkeit entscheiden, sollten Sie diesen Schritt gut überlegt haben. Die Vor- und Nachteile der Selbständigkeit sollten abgewogen werden. Letztendlich müssen Sie aufgrund Ihrer Bedürfnisse und Ihrem Typ entscheiden, ob die Selbständigkeit für Sie die richtige Arbeitsform ist. Lautet die Antwort ja, dann können Sie sich an die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) wenden und Ihr Unternehmen anmelden. Die WKO berät Sie und informiert kostenlos über die wichtigsten Rahmenbedingungen Ihres zukünftigen beruflichen Daseins auf. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, an Workshops und Coachings teilzunehmen.
Gewerbeschein – ja oder nein?
Nicht alle selbstständigen Berufe unterliegen in Österreich der Gewerbeordnung. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und alle kreativen Berufe (Künstler, Journalisten und Schriftsteller). Ein Gewerbeschein ist in diesen Bereichen also nicht notwendig. Sehr wohl der Gewerbeordnung unterliegen etwa EDV-Dienstleistungen, Handelsagenten, Handelsgewerbe, Massage, Spediteure, Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), Vermögensberatung, Unternehmensberatung, Versicherungsagenten, Versicherungsmakler, etc. Nähere Informationen dazu gibt die Wirtschaftskammer.Die Anmeldung Ihres Gewerbes erfolgt dann beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft.
Selbstständigkeit der Sozialversicherung und dem Finanzamt melden
Für alle Selbständigen ist grundsätzlich die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, kurz SVA, zuständig. Nach der Anmeldung als Freelancer sind Sie in den ersten Wochen dazu verpflichtet, sich bei der SVA anzumelden. Die Regelungen für gewerblich Selbständige unterscheiden sich teilweise von jenen für Selbständige ohne Gewerbeschein, die Neuen Selbständigen. Die WKO informiert hier direkt über die Details zum Thema neue Selbständige und worauf es hierbei zu achten gilt. Üblicherweise werden Ihnen die nötigen Dokumente von der SVA automatisch zugesendet. Falls nicht, fragen Sie aktiv nach. Ebenfalls in den ersten Wochen muss das Finanzamt informiert werden und eine Steuernummer beantragt werden (mehr Infos zum Thema Steuernummer finden Sie in diesem Blogeintrag: https://www.businesscenter.at/steuernummer-alles-was-sie-wissen-muessen/)
Tipp: Lassen Sie sich bei allen Fragen und Unklarheiten bezüglich der Selbstständigkeit immer fachgerecht beraten. Agieren Sie stets gut überlegt und nicht blindlings auf eigene Faust. Vielleicht gibt es ja auch in Ihrem privaten Umfeld Personen, die den Schritt in die Selbstständigkeit bereits gewagt haben.
Achtung es folgt Eigenwerbung
Wir bieten Ihnen einzigartige Konzepte – vom virtuellen Büro, das Sie vorrangig als repräsentative Adresse nutzen über einen Platz in der Co-working-Area bis zum eigenen Büro in gewünschter Größe. Sie bestimmen selbst, wie Ihr Arbeitsplatz aussehen soll. Neben einem inspirierenden Arbeitsumfeld genießen Sie die Vorzüge eines gemeinsamen Bürocenters. Nutzen Sie die Gemeinschaftsräume wie unsere Terrasse, die Küche und die Konferenzräume. In den Gemeinschaftsbereichen können Sie sich mit anderen Mietern und Mieterinnen austauschen – oder sich jederzeit in Ihren Privatbereich zurückziehen.
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