Kosten für Telefon und Handy absetzen – Steuertipps für Unternehmer

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Ein Handy bzw. Smartphone zählt heute zur Standardausstattung für Selbstständige, denn das mobile Telefon ermöglicht nicht nur Kommunikation auf allen Wegen – Anrufe, SMS, E-Mail –, sondern ersetzt nebenbei auch den Kalender, zeichnet Sprachmemos auf, bietet die Nutzung allerlei Apps, den Zugriff auf Daten, Fotos und vieles, vieles mehr. Kurzum – am Smartphone kommt heute niemand mehr vorbei, vor allem nicht der moderne Unternehmer. Doch wie können Sie die Kosten für ein Handy absetzen? Dazu geben wir heute ein paar Tipps.

Kosten für ein Handy steuerlich richtig absetzen

Bei der steuerlichen Absetzung von Anschaffungen für Ihr Unternehmen gilt in erster Linie folgende Regel: Anschaffungen unter 400 Euro können sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden, da diese unter die geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen. Doch Achtung: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und die Kosten sofort in voller Höhe absetzen wollen, darf das Telefon nicht mehr als 400 Euro brutto kosten. Für Unternehmer, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, liegt die Höchstgrenze hier bei 400 Euro netto.

Ihr Smartphone kostet mehr als 400 Euro?

In diesem Fall tritt die AfA, die „Absetzung für Abnutzung“ in Kraft. Das bedeutet, dass die Kosten für Ihr neues Smartphone über einen längeren Zeitraum Stück für Stück von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen nicht nur die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, sondern auch Kosten für das Porto usw. Laut der Tabelle der AfA besitzt ein Handy eine Nutzungsdauer von fünf Jahren. Daraus ergibt sich folgende Beispielrechnung:

Ihr Handy hat 480 Euro inklusive Porto gekostet. Über fünf Jahre verteilt ergibt sich ein steuerlich abzusetzender Betrag von 96 Euro pro Jahr. Haben Sie Ihr Handy im Juli 2017 gekauft, also zur Jahreshälfte, ist auch nur der halbe Jahresbetrag (48 €) für 2017 und 2022 absetzbar. In den Jahren dazwischen (2018/2019/2020/2021) dementsprechend der volle Jahresbetrag (96 €).

Und was ist mit den laufenden Telefonkosten?

Laufende Telefon- und Handykosten gelten als Werbungskosten und sind somit steuerlich absetzbar. Nutzen Sie das Telefon auch privat, so werden diese geschätzt und abgezogen. In der Regel werden dann 40 Prozent als private und 60 Prozent als betriebliche Kosten festgelegt.

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