Der Jahresabschluss bereitet Selbstständigen schnell Kopfzerbrechen. Mit den passenden Tipps gelingt es, das Jahr kostentechnisch am günstigsten abzuschließen. Last-Minute-Investitionen, Fortbildungen und intelligentes Organisieren sind nur einige der Faktoren, die zu einem erfolgreichen Jahreswechsel gehören. Mit unseren Tipps holen Unternehmen das meiste aus der Abschlussbilanz.
Jahreswechsel 2019 – Bilanz ziehen
Selbstständige prüfen zum Ende des Jahres ihre wichtigsten Dokumente und Zahlen. Wie viel Umsatz wurde im vergangenen Jahr erzielt? Wird eventuell eine andere Steuerklasse fällig? Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass sie die für ihren jeweiligen Abschnitt gültige Umsatzgrenze erreichen. Kleinunternehmer dürfen die Umsatzgrenze von 30.000 Euro einmal in fünf Jahren um 15 Prozent überschreiten. Weitere Überschreitungen haben Nachzahlungen zur Folge.
Der Jahresabschluss ist auch die Zeit der Planungen. Selbstständige bereiten ihre Investitionen vor und gleichen Überschüsse bis zum Ende des Jahres aus. Werden Wirtschaftsgüter bis spätestens 31.12.2017 in den Betrieb aufgenommen, sind sie für die Halbjahresabschreibung gültig. Für weitere steuerliche Vorteile kann die Abschreibung aufs kommende Geschäftsjahr verschoben werden.
Wer den Abrechnungsbeleg für betriebliche Einkäufe noch im Dezember 2018 unterschreibt, kann ihn bereits für 2019 vormerken. Entscheidend ist der Tag des Kaufs. Deshalb sollte der Abrechnungsbeleg unbedingt aufbewahrt werden.
Selbstständige sollten nun noch die letzten Güter absetzen. Bestenfalls wird bereits während des Jahres begonnen, verschiedenste Güter und Kosten abzusetzen. Zwischen den Jahren gilt: Gewinn intelligent absetzen und Steuervorteile nutzen.
Ausgaben vor Jahresende begleichen
Betriebsausgaben gilt es vor dem 31.12.2018 zu bezahlen. In Österreich gilt eine 15-tägige Zurechnungsfrist, insofern die Einnahmen und Ausgaben regelmäßig auftreten.
Dementsprechend müssen Zahlungen, die zwischen dem 1.1 und dem 15.1.2019 geleistet werden und bis zum 15. fällig sind, in der Gewinnermittlung für das vergangene Jahr berücksichtigt werden. Dazu zählen Fälle wie Miete, Telefon oder Versicherungen.
Kleinunternehmer achten außerdem auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro Netto pro Jahr. Zum Jahreswechsel müssen die Ein- und Ausgaben kontrolliert und etwaige Überschreitungen der Kleinunternehmergrenze an die zuständige Behörde gemeldet werden.
Veränderungen bei Verträgen überprüfen
Zum Jahreswechsel müssen Selbstständige zudem ihre Unterlagen neu sortieren. Offene Posten werden beglichen und erledigte Dokumente einsortiert. Zudem müssen Bilanzen gezogen und eine Jahresabschlussbilanz erstellt werden. Die Zahlen des vergangenen Jahres können als Einstieg ins neue Geschäftsjahr genutzt werden.
Auch müssen etwaige Veränderungen bei den Freibeträgen berücksichtigt werden. Die Beträge werden immer wieder angepasst, weshalb sich ein regelmäßiger Blick in die aktuellen Klauseln empfiehlt. Wer über die aktuellen Regularien auf dem Laufenden profitiert, kann davon auch durch gute finanzielle Planung profitieren. Deshalb: zum Ende des Jahres noch einmal einen Blick in die Statuten werfen. Gerade in Jahren mit vielen gesetzlichen Neuregelungen sollten die eigenen Finanzen betrachtet werden, damit Geschäfte auch weiterhin reibungslos abgewickelt werden können.
Mitarbeiter auf das neue Jahr vorbereiten
Selbstständige sollten zudem mit ihren Mitarbeitern evaluieren, welche Dinge im neuen Jahr anstehen. Einiges kann bereits im Voraus geplant werden, für andere Dinge müssen womöglich Erinnerungen verschickt oder anderes vorbereitet werden. Hier gilt es, frühzeitig zu planen, damit die Finanzen nach den Feiertagen wie gewohnt abgewickelt werden.
Preiserhöhungen bei Versicherungen und Bankhäusern werden oft zum Jahreswechsel fällig. Selbständige sollten sich deshalb spätestens im November über etwaige Veränderungen wie eine Erhöhung der Beiträge oder neue Klauseln im Vertrag informieren. Bei einer Erhöhung der Gebühren besteht in der Regel ein Recht auf eine vorzeitige Kündigung des Vertrags.
Ziele für das kommende Jahr stecken
Nachdem alle Bilanzen erstellt und die Vorjahresbücher geschlossen wurden, steht ein Abschluss auf der Habenseite. Selbstständige können diesen als Status Quo nutzen, um sich Ziele für das kommende Jahr zu stecken. Wo möchte ich am Ende des folgenden Jahres stehen? Wo sind Verbesserungen möglich? Stecken Sie sich realistische Ziele und planen Sie, wie Sie diese erreichen können. Dann wird der Jahreswechsel als Selbstständiger zu einem Erfolg und das neue Geschäftsjahr kann kommen.
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