Datenschutz-Grundverordnung 2018 (DSGVO) – Alles was Sie als Unternehmer wissen müssen

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Wie und in welchem Umfang dürfen Unternehmen und öffentliche Stellen Daten von Privatpersonen nutzen? Diese Frage war bisher durch die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie und ergänzende nationale Gesetze geregelt. Nach vier Jahren der intensiven Beratung und Diskussion haben das Europäische Parlament, der Europäische Rat sowie die Europäische Kommission nun ein neues Gesetzt verabschiedet – die EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz auch DSGVO genannt. Im Mai 2016 in Kraft getreten, soll das Gesetz ab dem 25. Mai 2018 Anwendung finden. Doch was bedeutet die neue Verordnung denn nun konkret für datensammelnde Unternehmen und Stellen. Die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Datenschutz-Grundverordnung – Zielsetzung der DSGVO

In erster Linie will die neue Verordnung eine einheitliche EU-weit geltende Regelung sein, die bestehende Lücken im Datenschutz schließt und somit einen europäischen Standard schafft. Ergänzende nationale Gesetze sind durch die sogenannte „Öffnungsklauseln“ zwar möglich, aber zweitrangig. Auch US-Firmen, die ihre Dienstleistungen in der EU anbieten und sich bisher auf US-Vorgaben gestützt haben, fallen dann ebenso unter die neue Verordnung. Im besonderen Fokus der DSGVO steht ganz klar der Verbraucherschutz.

Datenschutz-Grundverordnung – Stärkere Rechte für Nutzer

Nutzer von Webseiten, Apps und digitalen Geräten sollen zukünftig detaillierte und klare Informationen dazu erhalten, wer zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten auf welche Art speichert und weiterverarbeitet. Zudem soll der Zugang zu den eigenen Daten erleichtert und dem Nutzer mehr Kontrolle über seine persönlichen Informationen und Daten verschafft werden. Weiterhin sind Anbieter dann verpflichtet, ihren Nutzern schneller Informationen über einen möglichen Daten-Hack zukommen zu lassen. Außerdem werden Nutzer das Recht haben, Daten von einem Anbieter zum anderen zu transferieren. Durch das DSGVO wird auch das Recht des Nutzers auf „Vergessen“ gestärkt, soll heißen, veröffentlichte Informationen im Netz sind leichter zu löschen. Kurz: Die Rechte an personenbezogenen Daten liegen beim Nutzer und nicht beim datenverarbeitenden Anbieter.

Datenschutz-Grundverordnung – Was bedeutet die DSGVO für mich als Unternehmer?

Sobald Sie personenbezogene Daten durch Ihre Webseite oder Dienstleistung sammeln, unterliegen Sie der neuen Verordnung, es sei denn es handelt sich um anonymisierte Daten. Seien Sie also sensibel und lassen Sie im Zweifelsfall Fragen von einem Fachmann abklären. Stellen Sie sich auf eventuelle technische und bürokratische Umstrukturierungen bei der Einführung der neuen Vorgaben ein, denn bekanntlich sind EU-Verordnungen recht ausführlich und nicht immer unbedingt nachvollziehbar. Bei Verstößen gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung drohen ab Mai 2018 empfindliche Bußgelder in Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes. Ein Grund mehr, um sich mit den kommenden Regelungen intensiv zu befassen.

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