Wer selbstständig ist und dazu ein Zimmer in seiner Wohnung oder seinem Haus nutzt, kann die entsprechenden Kosten von der Steuer absetzen. Doch so einfach wie es klingt, ist es leider nicht. Die Zimmer bzw. Räumlichkeiten müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Welche das sind und welche konkreten Kosten Sie für ein Arbeitszimmer absetzen können, erfahren Sie in unserem Artikel.
Voraussetzungen
Um ein Arbeitszimmer und dessen Einrichtung steuerlich geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Der Raum ist klar als Arbeitszimmer deklariert und besitzt den Ausstattungscharakter eines Wohn- bzw. Büroraumes.
• Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Selbstständigen.
• Es ist zur Ausführung der Tätigkeit unbedingt notwendig.
• Das Arbeitszimmer wird fast ausschließlich für die unternehmerische Tätigkeit genutzt und ist deutlich vom privaten Bereich abgegrenzt.
Ob das Arbeitszimmer tatsächlich den Mittelpunkt Ihrer unternehmerischen Tätigkeit darstellt und daher auch notwendig und somit steuerlich absetzbar ist, entscheidet sich nach einer berufsbildbezogenen Prüfung. Zu dieser Prüfung kann ergänzend eine Prüfung der Einkunftsquellen herangezogen werden, um klarzustellen, ob Ihr Tätigkeitsmittelpunkt im Arbeitszimmer liegt oder noch weitere Tätigkeiten vorliegen.
Arbeitszimmer gleich Arbeitszimmer?
Der Gesetzgeber definiert ein Arbeitszimmer als Raum, dessen Charakter dem eines Wohn- bzw. Büroraums entspricht. Andere Räume im Wohnraumverband, die wegen ihrer funktionellen Zweckbestimmung und Ausstattung für die Berufsausübung typisch sind und sich nicht für eine private Nutzung eignen, sind zwar keine Arbeitszimmer aus gesetzlicher Sicht, können aber trotzdem steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen z. B. Therapieräume, Labor, Werkstatt, Fotostudio oder auch schallgeschütze Musikräume.
Welche Kosten sind abzugsfähig?
Wenn Ihr Arbeitszimmer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie folgende Kosten anteiligabsetzen:
• Mietkosten
• Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser)
• Finanzierungskosten (Tilgungsbeträge sind davon ausgenommen, da diese bereits bei der Abschreibung berücksichtigt sind)
• Kosten für Einrichtungsgegenstände
• AfA bei Eigentumsobjekten
Welche Kosten sind abzugsfähig, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Wenn Ihr Arbeitszimmer nicht die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug erfüllt, können Sie auch nicht die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen. Jedoch sind die Kosten für typische Arbeitsmittel wie z. B. Computer und Computertisch, Drucker, EDV-Ausstattung etc. bei beruflicher Verwendung immer abzugsfähig, auch wenn sie in nicht abzugsfähigen oder privaten Räumen aufgestellt sind.
Detailliertere Informationen zum Thema finden Sie hier.
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