Wer selbstständig arbeitet, braucht einen Gewerbeschein – doch das trifft nicht immer zu. Einige selbstständige Tätigkeiten fallen unter die sogenannten Freien Berufe und benötigen somit auch keinen Gewerbeschein. Welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, welche Pflichten mit dem Status des Freiberuflers auf Sie zukommen und welche Tätigkeiten zu den Freien Berufen zählen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was bedeutet es, Freiberufler zu sein und wer kann es werden?
Freiberufler arbeiten selbstständig, d. h. sie akquirieren ihre Kunden, Klienten oder auch Patienten selbst und haben keinen weisungsberechtigten Vorgesetzen. Wer in einem Freien Beruf tätig ist, benötigt keine Gewerbeanmeldung und fällt auch nicht unter die Gewerbeordnung. Eine Meldung an das Finanzamt bei Aufnahme der Tätigkeit genügt. Das Finanzamt überprüft und entscheidet, ob Ihre Tätigkeit den Freien Berufen zuzuordnen ist oder nicht. In folgenden Tätigkeitsfelder sind Freiberufler sehr häufig anzutreffen:
• juristischer Bereich (Rechtsanwälte, Notare, Gutachter)
• Gesundheitsbereich (Ärzte, Ergotherapeuten, Hebammen)
• technischer Bereich (Ingenieure, Architekten, Innenausstatter)
• kreativer Bereich (Künstler, Designer, Schauspieler)
• Wirtschaftsbereich (Berater, Buchhalter)
• publizierender Bereich (Journalisten, Dolmetscher, Autoren)
Diese Liste bildet natürlich nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Katalog der Freien Berufe ab. Eine komplette Übersicht erhalten Sie hier oder auf Nachfrage beim Finanzamt.
Was sind Neue Selbstständige?
Neue Selbstständige sind Personen, die in freiberuflichen Tätigkeiten arbeiten (vor allem im künstlerischen und publizistischen Bereich) und zu keiner gesetzlichen beruflichen Interessenvertretung gehören. Neue Selbstständige arbeiten auf Basis von Werkverträgen, d. h. sie erhalten für die Herstellung eines Werkes oder Projekts ein entsprechendes Entgelt, arbeiten in eigenen Räumen sowie mit eigenen Betriebsmitteln und sind ihren Auftraggebern gegenüber nicht weisungsgebunden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um sich in Österreich als Freiberufler registrieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Ihr Berufssitz befindet sich in Österreich.
2. Sie müssen dem Finanzamt einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen. Dies steht in Verbindung damit, dass die traditionellen Freien Berufe (Arzt, Rechtsanwalt, Gutachter usw.) mit einem Vertrauensverhältnis einhergehen.
3. Bei bestimmten Berufen (Architekt, Arzt usw.) muss eine entsprechende Ausbildung oder berufliche Qualifikation zur Ausübung des Berufes vorliegen.
4. Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, benötigen Sie eine Anerkennung bzw. Zulassung für Österreich, einen sogenannten Nostrifikationsbescheid.
5. Sie verfügen über schöpferisches Talent im künstlerischen Bereich, z. B. als Schauspieler, Autor, Designer usw.
Welche Pflichten erwarten mich als Freiberufler?
Als Freiberufler fallen Sie laut dem FSVG (Freiberuflich Selbständigen-Gesetz) oder dem GSVG (Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz) unter die Selbstständigenvorsorge und sind somit pflichtversichert. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem ersten Tag Ihrer freiberuflichen Tätigkeit und endet entsprechend mit dem letzten Tag der Tätigkeit. Achten Sie also darauf, sich innerhalb eines Monats beim Versicherer anzumelden, da sonst erhöhte Beitragsnachzahlungen gefordert werden können.
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