Eine GbR gründen: Schritt für Schritt

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Die Gesellschaft für beschränktes Recht ist eine Personengesellschaft, für deren Gründung kein Mindestkapital benötigt wird. Wie eine GbR Schritt für Schritt gegründet wird und wo die Vor- und Nachteile der Unternehmensform liegen.

GbR in Österreich gründen – Schritt für Schritt

Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst wird für die Gründung mindestens ein Geschäftspartner benötigt. Dabei kann es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person handeln. Insofern nicht anders im Gesellschaftsvertrag geregelt, haben alle Beteiligten identische Rechte und Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Beitragspflicht. Zweck dieser Pflicht ist es, die festgelegten Ziele der GbR zu unterstützen.

Im Wesentlichen müssen vier Schritte befolgt werden:

1. Grundlegende Fragen klären
2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
3. Anmeldung bei Gewerbe- und Finanzamt
4. Geschäftskonto eröffnen.

1. Im ersten Schritt klären die Geschäftspartner alle grundlegenden Aspekte der Unternehmensgründung ab. Wie viele Gesellschafter soll es geben? Wer wird Geschäftsführer? Wie werden Kapitaleinsatz, Gewinne, Gewinne und Verluste verteilt? Haben die Beteiligten dieselben Ziele für die GbR vor Augen? Die Details werden in allen Einzelheiten schriftlich festgehalten.

2. Anschließend wird der Gesellschaftsvertrag der GbR aufgesetzt. Der Gesellschaftsvertrag muss allerdings nicht schriftlich festgehalten werden. Eine mündliche Vereinbarung genügt theoretisch als Basis für die Gründung. Die schriftliche Form empfiehlt sich jedoch, da die Gesellschafter zumeist etwas Handfestes in der Hand haben möchten.

Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Punkte festhalten:

– Zweck des Unternehmens
– Geschäftsführer und Gesellschafter
– Geschäftsanteile
– Aufteilung der Gewinne und Verluste
– Haftungsansprüche
– Details zu Urlaub und Krankheit.

3. Nachdem der Gesellschaftsvertrag aufgelegt wurde, muss die Gesellschaft dem Finanzamt gemeldet werden. Die Gesellschaft beschränkten Rechts erhält anschließend einen Fragebogen, in welchen die benötigen finanziellen Details eingetragen werden.
Gleichzeitig muss das örtlich zuständige Gewerbeamt informiert werden. Der Gewerbeschein muss von jedem Gesellschafter separat ausgefüllt werden. Deshalb sollte Gesellschafter beim Gewerbeamt vorstellig werden. Bei dieser Gelegenheit lassen sich oftmals weitere offene Fragen beantworten.

4. Nachdem die Gesellschaft angemeldet wurde, bleibt nur noch die Eröffnung des Geschäftskontos. Auch bei der Eröffnung des Kontos sollten alle Gesellschafter beteiligt sein. Die Verfügung über die Geschäftskonten gilt es vertraglich festzuhalten.

Für die Kosten der Gründung einer GbR müssen zwei Faktoren berücksichtigt werden:

– in welcher Stadt soll die GbR angemeldet werden
– wird für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages anwaltliche Hilfe benötigt?

Außerdem muss geklärt werden, was geschieht, wenn einer der Gesellschafter die GbR verlässt. Die Details zu Ausscheidung, Kündigung und Tod eines Gesellschafters müssen festgehalten werden, um Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

Die Vorteile einer GbR

Die GbR bietet Gründern einen schnellen und einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit. Die Gründung erfolgt ohne viel Aufwand und ist schnell erledigt. Eine Eintragung ins Firmenbuch ist nicht notwendig.
Insbesondere finanziell weniger gut aufgestellte Gründer haben mit einer GbR eine simple Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Grundsätzlich kann eine GbR ohne Mindest-Stammkapital gegründet werden.

In einer GbR hat jeder Gesellschafter ein hohes Maß an Kontrolle. Die Bestimmungsmöglichkeiten sind fair auf die Beteiligten aufgeteilt.

Auch nach der Gründung sind die bürokratischen Hürden vergleichsweise niedrig. Das Unternehmen ist nicht Buchführungs- und Bilanzierungspflicht und darf die Buchhaltung flexibel gestalten. Dennoch gelten die Vorgaben der Abgabenverordnung. Demzufolge dürfen die Einnahmen und Ausgaben mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung festgehalten werden. Eine Bilanzierungspflicht besteht für die GbR laut § 141 Abgabenverordnung erst, wenn der Gewinn im laufenden Geschäftsjahr die Summe von 25.000 Euro übersteigt.
Im Unterschied zu GmbH und UG sind die Geschäftsführer der GbR nicht für eine Insolvenzverschleppung haftbar. Die Geschäftsführung wird üblicherweise unter den Gesellschaftern aufgeteilt.

Die Nachteile einer GbR

Im Unterschied zu vielen anderen Unternehmensformen ist die GbR keine Rechtspersönlichkeit. Damit fällt auch die Gewerberechtsfähigkeit weg und jeder Gesellschafter muss selbstständig einen Gewerbeschein führen. Außerdem besteht immer eine persönliche, unbeschränkte, solidarische Haftung. Aufgelöst wird eine GbR erst dann, wenn einer oder mehrere Gesellschafter aussteigen, ein Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen eröffnet wird oder ein Gesellschafter verstirbt.

Übrigens: verlässt ein Gesellschafter die GbR, ist er bis zu fünf Jahre nach seinem Ausstieg haftbar. Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters ist möglich, wenn die anderen Gesellschafter ihr Einverständnis geben.
Eine GbR kann in andere Unternehmensformen umfirmiert werden. Es ist beispielsweise möglich, die GbR in eine Kapitalgesellschaft umzufirmieren. Möglich ist dies über einen Formwechsel, eine Aufspaltung oder eine Verschmelzung. Die Umfirmierung einer GbR in einer Kapitalgesellschaft ist mit einigem bürokratischem Aufwand verbunden.

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