Gewinnfreibetrag – Vor dem Jahresende noch Steuern sparen

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Seit 2017 dürfen Selbstständige und Unternehmen in Österreich auch in Wertpapiere und Fonds investieren, um den Gewinnfreibetrag geltend zu machen. Worauf dabei zu achten ist, welche Vorteile und Fallstricke es gibt und welche weiteren Möglichkeiten Unternehmer haben, den Gewinnfreibetrag geltend zu machen.

Wer hat Anspruch auf den Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag steht Selbstständigen und Unternehmen zu, die im Jahr 2018 einen Gewinn erwirtschaftet haben. Jede natürliche Person, die Einkünfte durch ein Unternehmen bezieht, hat Anspruch auf den Gewinnfreibetrag und damit auf die steuerliche Ersparnis, deren Höhe von der abgeschriebenen Gewinnsumme abhängig ist. Auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie selbstständiger Arbeit zählen zum Gewinnfreibetrag und können entsprechend geltend gemacht werden. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Branchen und Bereiche, die mit steuerlichen Vergünstigungen rechnen können. Selbstständige informieren sich am besten frühzeitig über die Regelungen für die eigene Berufsgruppe, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden und den Gewinnfreibetrag in jedem Fall zu erhalten.
Der Gewinnfreibetrag ist außerdem für alle Geschäftsführer verfügbar, die Teil einer GmbH oder einer anderen juristischen Person sind, die im Jahr 2018 Gewinne erwirtschaftet hat. Personen mit selbstständigen Nebeneinkünften haben ebenfalls Anspruch auf den Gewinnfreibetrag. Auch Mitunternehmer, die den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer Anteile geltend machen können, sollten sich um die steuerlichen Vorteile bemühen.

Freibetrag in Österreich: Diese Bedingungen gelten

Liegt der Gewinn bei über 30.000 Euro, darf im Rahmen des Höchstbetrages ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag abgeschrieben werden. Der Freibetrag muss allerdings für die Herstellung oder den Erwerb begünstigter Wirtschaftsgüter verwendet werden. Andernfalls darf er nicht abgeschrieben werden.
Tipp: Der Grundfreibetrag ist auch bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung gültig. Die Rechtsgrundlage der Pauschalierung spielt hierbei keine Rolle. Anders der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag, welcher bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung nicht mehr genutzt werden kann. Die genauen Vorschriften müssen eingehalten werden, da ansonsten Probleme mit den zuständigen Behörden drohen.

Gewinn in Fonds investieren

Auch Fonds dürfen genutzt werden, um einen Gewinnüberschuss pünktlich zum Jahresende zu investieren. Allerdings müssen diese Fonds bestimmte, genau definierte Richtlinien erfüllen. Zudem können nur bestimmte Fonds genutzt werden, um das Gewinnplus in einen Steuerfreibetrag umzuwandeln. Dazu zählen Wohnbauanleihen, aber auch Misch- und Immobilienfonds sowie bestimmte Einzelanleihen. Wer sich unsicher ist, erfragt bei der zuständigen Behörde die Details. Eindeutig geregelt ist, dass der Freibetrag in bestimmte Güter oder Leistungen reinvestiert werden muss.

Freibetrag muss reinvestiert werden

Ihr Unternehmen hat im Jahr 2018 einen Gewinn erwirtschaftet? Wird das Plus bis Jahresende investiert, warten Steuervorteile, indem der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht wird.
Doch inwiefern senkt der Gewinnfreibetrag die Steuerlast? Indem die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer und dadurch auch die Steuer selbst reduziert werden. Außerdem haben Unternehmen Anspruch auf einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Wer beides nutzt, senkt den Gewinn und dadurch auch die Steuerlast zum Ende des Jahres.
Tipp: jeden Posten notieren, der Teil des Gewinnfreibetrags ist. Die Ausgaben sollten in den Fußnoten hinzugefügt werden. So finden Sie sich bei der Steuererklärung schnell zurecht und sparen wertvolle Zeit. Außerdem wird durch eine vollständige und übersichtliche Auflistung sichergestellt, dass der Finanz alle Bewegungen nachvollziehen kann und keine Nachversteuerung droht. Im Zweifelsfall wird das Finanzamt jedoch noch einmal Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Dann besteht die Möglichkeit, fehlende Informationen nachzureichen.
Wer diese Dinge beachtet, kann eine Steuerersparnis von bis zu 45.350 Euro erzielen. Selbstständige, die noch in diesem Jahr Geld sparen möchten, müssen die Gewinne bis spätestens Ende Dezember senken und den Freibetrag geltend machen. Damit das noch rechtzeitig gelingt, wird am besten das Online-Formular auf FinanzOnline genutzt.

Steuererklärung online erledigen

Damit der Freibetrag für das kommende Jahr angerechnet wird, muss er rechtzeitig geltend gemacht werden. Schnell geht das beispielsweise über FinanzOnline. Dort können Österreicher die notwendigen Dokumente hochladen und einen Großteil der steuerlichen Fragen online beantworten. Wer keinen Internetzugang hat oder die klassische Steuererklärung bevorzugt, reicht die Dokumente beim Finanzamt ein. Hierfür werden unterschiedliche Formular benötigt. Die Einkommenssteuererklärung wird auf den Formularen E1 und E1a oder E1a-K abgegeben. Selbstständige müssen gegebenenfalls weitere Formulare ausfüllen. Eine Anfrage bei der Behörde gibt Aufschluss über weitere Details, die es im Hinblick auf den Gewinnfreibetrag zu beachten gilt.

Kontaktieren Sie uns entweder per Mail an office@businesscenter.at oder unter +43 1 361 44 1000 oder füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus.

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