TOP 5 To Dos zum Jahreswechsel für Selbstständige

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Der Jahresabschluss bedeutet für Selbstständige viel Stress und Steuerarbeit. Diese 5 Aufgaben müssen unbedingt noch vor den Feiertagen erledigt werden.

1. Ausgaben zum Ende des Jahres begleichen

Betriebsausgaben müssen vor dem 31.12.2018 beglichen werden. Insofern es sich um regelmäßige Einnahmen und Ausgaben handelt, gilt eine 15-tägige Zurechnungsfrist. Bestenfalls werden die offenen Ausgaben bereits bis Anfang Dezember beglichen. Dann besteht ein ausreichender Puffer, falls es zu Schwierigkeiten bei der Buchhaltung kommen sollte. Wenn dann noch Zeit ist, kann bereits die Steuererklärung vorbereitet werden.

2. Steuererklärung vorbereiten

Bis Mitte des kommenden Jahres haben Selbstständige Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Damit im kommenden Jahr problemlos die Buchhaltung fortgesetzt werden kann, sollten bis zum Ende des Jahres bereits die wichtigsten Dinge erledigt werden. Dokumente und Unterlagen, die beim Finanzamt eingereicht werden müssen, werden am besten entsprechend markiert. Wer sich als Selbstständiger im ersten Geschäftsjahr befindet, holt sich die Unterstützung eines Steuerberaters ein. Der Fachmann kennt die Fallstricke und legalen Schlupflöcher der Steuererklärung und kann wertvolle Tipps geben, mit denen der Jahresabschluss gelingt.

3. Unterlagen in Ordnung bringen

Der Ausgaben-Ordner ist unvollständig und das Telefonbuch lässt einige wichtige Nummern vermissen? Bringen Sie Ihre Unterlagen auf den neuesten Stand. Nicht mehr benötigte Dokumente werden entsorgt, unwichtige Dokumente ins Archiv verbannt. Aktuelle Papiere gilt es noch einmal zu überprüfen und für das kommende Jahr vorzubereiten.
Die wichtigsten Unterlagen werden digitalisiert. Insbesondere steuerliche Belange sowie die Einnahmen und Ausgaben werden am besten in ein geeignetes Office-Programm übertragen, damit die wichtigsten Informationen bei Bedarf schnell nachgeschlagen werden können. Der Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, die Dokumente im Bestand in eine digitale Form zu bringen.

4. Ziele für das kommende Jahr stecken

Die Bilanzen wurden erstellt und die Vorjahresbücher endgültig geschlossen: mit dem Abschluss als Status Quo können Sie nun neue Ziele für die kommenden zwölf Monate stecken. Welche Ergebnisse erwarten Sie bis zum Ende des folgenden Jahres? Gibt es Verbesserungspotential in der Buchhaltung oder gar in der Geschäftsführung? Mit realistischen Zielen kommen Sie erfolgreich ans Ziel und können die richtigen Schritte unternehmen, um auch im kommenden Jahr eine positive Bilanz vorzuweisen. So kann das neue Geschäftsjahr kommen – nicht nur für Sie als Selbstständigen, sondern auch für Ihre Mitarbeiter.

5. Mitarbeiter auf das neue Jahr vorbereiten

Viele Aspekte der Selbstständigkeit können im Voraus geplant werden. In anderen Fällen müssen zunächst Vorbereitungen getroffen oder Dritte hinzugezogen werden. Wenn Sie Mitarbeiter angestellt haben, können Sie gemeinsam mit diesen die Ziele für das kommende Jahr erarbeiten oder besprechen. Generell gilt es, schon vor den Feiertagen alles fix zu machen. Dann müssen nach den Feiertagen nur noch die Anrufe getätigt werden.
Weil Versicherungen, Bankhäuser und andere Institute zum Jahreswechsel die Geschäftsbedingungen anpassen, neue Konditionen einführen und die Preise erhöhen, sollten Sie sich frühzeitig über etwaige Veränderungen informieren. Ungünstige Veränderungen erlauben Ihnen eine vorzeitige Kündigung des Vertrags. Hier gilt es, mit einem Fachmann zu sprechen.

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