Die DSGVO kommt – Wie sich kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler jetzt optimal vorbereiten – Teil 2

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Ob Sie es nun glauben wollen oder nicht, die DSGVO kommt mit riesigen Schritten auf uns zu. Und sie wird alle betreffen, die eine Webseite betreiben: Freiberufler, EPUs, Freelancer, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen. Ja selbst Behörden und Ämter stellt die DSGVO vor Herausforderungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich auf die Umsetzung der DSGVO optimal vorbereiten können. Wer noch einmal nachlesen will, welche wesentlichen Veränderungen die DSGVO mit sich bringen wird, sei der vorhergehende Artikel empfohlen.

Datenschutz, der uns alle betrifft

Die DSGVO, kurz für Datenschutzgrundverordnung, ist eine EU-einheitliche Regelung zum Schutz von personenbezogenen Daten. Diese ist ab dem 25. Mai 2018 rechtlich bindend. Das bedeutet, dass ab diesem Tag alle Webseiten die neuen Regelungen anwenden müssen, ansonsten drohen sehr empfindliche Geldstrafen. Und wie man vermuten darf, sitzen die Abmahnungsanwälte schon in den Startlöchern, um hier ihren Reibach zu machen. Darum ist es umso wichtiger, sich spätestens jetzt über die Änderungen zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Denn das Gesetz gilt für alle, die im Internet Daten sammeln. Da dies auf praktisch jede Webseite zutrifft, sind in der Theorie auch alle Webseitenbetreiber von den zukünftigen Regelungen betroffen.

Was kann ich tun? – Schritt eins

Grundsätzlich muss sich jeder die Fragen stellen, ob durch die Nutzung seiner Webseite Daten von Kunden gesammelt und/oder gespeichert werden. Zusätzlich stellt sich die Frage nach Art und Sicherheit der Datenspeicherung. Diese Fragen sollte Ihnen Ihr Webmaster bzw. die Person, die Sie mit diesen Diensten beauftragt haben, beantworten können. Bei kleinen und mittleren Unternehmen lohnt es sich, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Welche Daten erfassen wir, wie speichern wir sie, wie werden sie weiterverarbeitet? So lassen sich die nötigen Änderungen schnell und effektiv umsetzen. Seminare zum Thema, Onlineratgeber, aber auch externe Experten sind hier die idealen Ansprechpartner für offene Fragen.

Was gibt es noch zu beachten?

Über das Sammeln und Speichern von Daten hinaus muss der Betreiber von Webseiten auch seiner Auskunftspflicht verstärkt nachkommen. So kann der Betroffene über seine Daten mehr bestimmen, z. B. besteht ein Recht auf Einschränkung von Datenverarbeitung oder das Recht, das Unternehmen anzuweisen, die Daten an ein anderes Unternehmen kostenlos und barrierefrei zu übertragen.

Welche Änderungen Sie für Ihre Webseite in Angriff nehmen müssen, lässt sich nur für den einzelnen Fall genau bestimmen. Darum ist es als Webseitenbetreiber wichtig, sich mit diesem Thema jetzt auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Lesen Sie im nächsten Artikel die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

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