Welche steuerlichen Vorteile es gibt und auf was Sie achten sollten, beantworten wir im folgenden Artikel.
Grundsätzliches zum Firmenwagen
Bevor Sie sich ein Auto für Ihr Gewerbe anschaffen, sollten Sie sich gründlich überlegen, in welchem Umfang sie dieses nutzen werden. Denn nur, wenn Sie das Kfz zu mindestens 50 Prozent betrieblich nutzen, gilt das Auto auch als Firmenwagen. Private Fahrten im betrieblichen Kfz sieht der Gesetzgeber als Steuervorteil an. Sie sind also verpflichtet, bei Privatnutzung ein Fahrtenbuch zu führen. Diese privaten Fahrten sind bei der steuerlichen Geltendmachung dann abzuziehen. Achtung: Auch Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte gelten als Privatfahrten.
Kfz als Selbstständiger leasen – aber richtig
Für das Leasen von Firmenwagen gewährt der Gesetzgeber bei einer bestimmten Leasing-Art deutliche steuerliche Vorteile. Doch dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Zauberwort heißt hier Operate-Leasing. Anders als beim Finanzierungsleasing entspricht die zu zahlende Rate mehr einer Miete. Das Operate-Leasing stammt aus dem Bereich des Fuhrparkmanagaments, mittlerweile halten die Anbieter aber auch wesentlich kleinere und kostengünstige Varianten für Selbstständige bereit. Um beim Leasing den optimalen Steuervorteil auszunutzen, muss der Leasingvertrag aufzeigen, dass das Kfz in der Bilanz des Leasinganbieters aktiviert wurde und nicht wie üblich beim Leasingnehmer. Zudem muss der Leasinganbieter ausdrücklich auf das sogenannte Andienungsrecht, also eine Kaufoption zu einem festen Preis bei Vertragsende, verzichten. Auch darf kein Restwert vereinbart oder dieser dem Leasingnehmer mitgeteilt werden. Wie bei einer Mietsache, übergibt der Leasingnehmer das Kfz nach Ablauf des Vertrags an den Anbieter zurück. Das wirtschaftliche Verwertungsrisiko liegt hier ganz klar beim Leasinganbieter.
Steuerlich betrachtet steht beim Operate-Leasing die Nutzungsüberlassung im Fokus. Diese Kosten, also die Leasing-Raten, plus weitere Dienstleistungen wie Reparaturen, Wartungen usw. können in diesem Fall komplett als Betriebsausgaben abgerechnet werden. Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt: Die Raten gestalten sich beim Operate-Leasing etwas höher als beim klassischen Finanzierungsleasing.
Finanzierungsleasing
Beim Finanzierungsleasing (mit Kaufoption) sieht es mit den steuerlichen Vorteilen nicht ganz so optimal aus. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Rückzahlung bzw. Tilgung der Anschaffungskosten in die Leasingraten bereits miteinberechnet ist. Hier kann der Leasingnehmer also nicht einfach die Kosten von der Steuer absetzen. Vielmehr ist er dazu verpflichtet, einen sogenannten Aktivposten zu bilden. Dieser soll verhindern, die gesetzlich festgelegte Mindestnutzungsdauer von Firmenwagen (8 Jahre) sowie die Angemessenheitsgrenze (40.000 €) zu umgehen. Erst zum Ende der Leasingdauer zahlt sich diese Leasing-Art aus. Nämlich dann, wenn das Kfz an den Leasinggeber zurückgegeben wird oder der Leasingnehmer das Auto kauft. Entweder wird die Summe der angesammelten Aktivposten dann als Betriebsausgabe abgesetzt oder bei Kauf als Teil der Anschaffungskosten (plus die Abschreibung auf die Restnutzungsdauer) behandelt.
Kontaktieren Sie uns
Sind Sie noch auf der Suche nach einem neuen Büro dann kontaktieren Sie uns und machen Sie einen kostenlosen Probetag in einem unserer Büros oder in unserer Co-Working Area.
Kontaktieren Sie uns entweder per Mail an office@businesscenter.at oder unter +43 1 361 44 1000 oder füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus.
Schreibe einen Kommentar