To-do-Liste für Unternehmer, Freelancer und KMUs

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Jedes Jahr das gleiche Spiel. Da träumt man gerade noch den letzten warmen Tagen hinterher und schon findet man sich auf dem Christkindelmarkt mit einer Tasse Glühwein in der Hand wieder und denkt: Wie jetzt? Das Jahr ist schon wieder um? – Ja! Und es gibt noch jede Menge zu tun. Doch bevor Sie das Jahresende eiskalt erwischt, hier ein paar Tipps, wie Sie entspannt ins neue Jahr blicken können.

Gewinn für 2016 berechnen

Die wohl wichtigste Frage, die Selbstständige beschäftigt, ist: Wie viel Umsatz und in weiterer Folge wie viel Gewinn habe ich im Jahr 2016 erwirtschaftet? Schließlich hängt davon viel ab, z. B. wie viele Steuern Sie zahlen, oder ob Sie nach wie vor unter die Kategorie Kleinunternehmer fallen. Doch hübsch der Reihe nach.

Durch die letzte Steuerreform wurden die Tarifstufen für die Einkommensteuer neu geregelt. Damit gelten ab 2016 neue Grenzsteuersätze, die die Steuerzahler entlasten sollen. Ein Rechenbeispiel des BMF zeigt, dass durch die Tarifentlastung für einen Unternehmer, der im Jahr 2016 ein steuerpflichtiges Einkommen von 40.000 Euro erwirtschaftet hat, 1.500 Euro weniger Steuern gegenüber dem Jahr 2015 fällig werden. Dieser Betrag kann noch um Steuerabsetzbeträge für Alleinverdiener, Alleinerziehende, Kinder, Unterhaltszahlungen, Kosten der außergewöhnlichen Belastung usw. gekürzt werden. Trotzdem bleibt die Einkommensteuer nach wie vor ein leidiges Thema. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sollten Selbstständige darauf achten, ob sie durch einen höheren Umsatz in eine andere Tarifstufe fallen. Kleinunternehmer sollten darauf schauen, dass ihre Gewinngrenze von 30.000 Euro netto nicht überschritten wird.

Investitionen, Spenden und Co.

Das wohl effektivste Mittel, um Steuerzahlungen zu minimieren, ist die Investition. Dies ist in gleich zweierlei Hinsicht sinnvoll: Erstens lässt sich dadurch die Höhe der Steuerzahlung drücken. Zweitens bleibt durch die Investition, insoweit zu dem Zeitpunkt auch Geld fließt, das Geld in Bewegung, was wiederum unserer Wirtschaft zugutekommt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Wirtschaftsgütern mit geringfügigen Anschaffungskosten bis 400 Euro netto, die sofort abgesetzt werden können, und Investitionen mit höheren Kosten. Diese werden, je nach Nutzungsdauer, über mehrere Jahre abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, die Sie noch in diesem Jahr in Ihr Büro aufnehmen, können noch für die Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden, auch wenn Sie diese erst im neuen Jahr bezahlen.

Ein weiteres Stichwort lautet Werbungskosten. Hier lassen sich sinnvolle Maßnahmen, wie Mitgliedsbeiträge, Kosten der Aus- und Weiterbildung sowie Anschaffung von Fachliteratur, absetzen. Auch Spenden gehören für viele Unternehmen in der Vorweihnachtszeit zum guten Ton. Ganz nebenbei wirkt sich das natürlich auch positiv auf die Höhe der Steuerzahlung aus. Doch aufgepasst, hier gelten im Gesetz verankerte Spielregeln. So sind für bestimmte Institutionen höchsten 10 Prozent des Gewinns steuerlich absetzbar. Allgemein gilt als Obergrenze aber der Gewinn, es sein denn, es handelt sich um Geld- oder Sachspenden bei Katastrophen. Diese Spenden müssen dann aber auch im öffentlichen Auftritt des Unternehmens sichtbar sein.

Auch ausstehende Rechnungen zu begleichen oder Zahlungen von Kunden auf das nächste Jahr zu verschieben, kann sich jetzt noch lohnen. Allerdings betrifft dies nicht Vorauszahlungen für Beratungs- und Verwaltungskosten oder Büromiete.

Was bleibt?

Darüber hinaus ist es natürlich auch wichtig, einen Ausblick ins neue Jahr zu wagen. Welche Investitionen haben sich gelohnt. Wo müssen Sie umplanen oder umorganisieren? Wo und wie können Sie im neuen Jahr Kosten sparen? Blicken Sie auch dahin, wo es vielleicht wehtut! Müssen Sie sparen oder einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung beantragen? Egal, mit welchen Gefühlen Sie auf das nächste Jahr schauen. Wenn Sie alles im Büro erledigt haben, gilt es, sich auf die wirklich wichtigen Dinge im Leben zu konzentrieren. In diesem Sinne frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr!

Kontaktieren Sie uns entweder per Mail an office@businesscenter.at oder unter +43 1 361 44 1000

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